Erklärung zur Zugänglichkeit
Die Bürger haben das Recht, ohne sensorische, motorische, kognitive oder technologische Einschränkungen auf die im Internet angebotenen Informationen und Dienste zuzugreifen. Die Webinhalte und -dienste der öffentlichen Verwaltungen müssen diesem Recht besonders Rechnung tragen und alle möglichen Zugangshindernisse beseitigen oder auf ein Minimum reduzieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, halten wir uns an die Richtlinien der WAI (Web Accessibility Initiative), die zum W3C (World Wide Web Consortium) gehört. Diese Leitlinien wurden von der Europäischen Union angenommen und gelten in Spanien als verbindliche Referenz. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um den Zugang zu Webinhalten für möglichst viele Menschen und in möglichst vielen Situationen zu erleichtern.
Dieses Portal wurde daher so konzipiert, dass die Inhalte leicht in andere Formate umgewandelt werden können, um sie verständlich und navigierbar zu machen. Das bedeutet, dass sowohl Menschen mit Behinderungen als auch alle anderen Personen, die sich in einer Situation befinden, die ihnen den Zugang zu den Informationen auf einer Webseite erschwert, erfolgreich auf die Inhalte zugreifen können.
Zu den weiteren Zugänglichkeitsmerkmalen gehört die Möglichkeit, die Textgröße nach eigenem Ermessen zu ändern und das vordefinierte Layout der Website zu deaktivieren, um den Inhalt besser darstellen zu können. Für die nicht-visuelle Navigation ist es auch möglich, Screenreader auf verständliche und komfortable Weise zu nutzen.